Mittwoch, 22. Februar 2012
OVB in Osnabrück
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Leistungsangebot
        

Wer gesund ist, hat mehr vom Leben.

Wer gesund ist, hat mehr vom Leben.

Niemand ist gern krank. Darum tun wir eine Menge für unsere Gesundheit.
Wir achten auf unsere Ernährung, wir treiben Sport, wir legen Wert auf eine schadstofffreie Umgebung. Aber so sehr wir uns auch bemühen – krank werden wir trotzdem.
Mit dem richtigen Schutz müssen Sie in diesem Moment nicht über Zuzahlungen oder Leistungseinschränkungen nachdenken – sondern können sich voll darauf konzentrieren, schnell wieder auf den Beinen zu sein.

  
Sie entscheiden über Ihren Schutz.
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Sie entscheiden über Ihren Schutz.

Der medizinische Fortschritt bringt nicht nur Vorteile. Durch die bessere Versorgung werden wir immer älter. Und wer älter ist, wird öfter krank. Durch die wachsende Zahl von älteren Menschen wird das staatliche Gesundheitssystem auf Dauer nicht mehr funktionieren. Die Folgen bekommen die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen schon heute deutlich zu spüren: Die Kasse zahlt immer weniger, Sie immer mehr. Die Praxisgebühr und die Zuzahlungen für Arzneimittel sind nur zwei Beispiele dafür, wie ungesund die gesetzliche Krankenkasse für Ihren Geldbeutel ist.
Zum Glück gibt es wirksame Gegenmittel.

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aktuelle Regelungen
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Die aktuellen Regelungen im Überblick:
Ambulante äztliche Behandlung Zuzahlung ab 18 Jahre je Quartal 10€ für jeden ersten Besuch eines Arztes, es sei denn, es liegt die Überweisung eines anderen Arztes aus demselben Quartal vor.

Ausnahmen: Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen und Zahnvorsorge
Ambulante Soziotherapie Zuzahlung 10% je Leistungstag, mindestens 5€, höchstens 10€
Ambulante Rehabilitationsleistungen Zuzahlung 10€ pro Tag
Anschlussheilbehandlung Zuzahlung 10€ pro Tag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr
Arzneimittel Zuzahlungen 10%, mindestens 5€, höchstens 10€. Die Zuzahlung ist begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des jeweiligen Medikamentes.
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind grds. nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung zu bezahlen.
Brillen und andere Sehhilfen Festzuschuss pro Glas (ca. 20€) bis max. 18. Lebensjahr. Ältere Versicherte erhalten Sehhilfen nur noch bei schwerer Sehbeeinträchtigung.
Entbindungsgeld gestrichen 
Fahrtkosten Fahrtkosten nur noch, wenn zwingende medizinische Gründe vorliegen. Eigenanteil 10% je Fahrt, mindestens 5€ höchstens 10€ bei Fahrten zur stationären Krankenhausbehandlung, Rettungsfahrten, Krankentransporten und bei ambulanter Behandlung zur Vermeidung oder Verkürzung stationärer Krankenhausbehandlung.
Verlegungsfahrten zwischen Krankenhäusern nur noch bei zwingenden medizinischen Erfordernissen.
Fahrten zur ambulanten Behandlung nur noch in  besonderen Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse.
Kostenübernahme zur ambulanten Behandlung bei Härtefällen gestrichen.
Häusliche Krankenpflege Zuzahlung 10% je Leistungstag, höchstens für 28 Kalendertage je Kalenderjahr sowie 10€ je Verordnung
Haushaltshilfe Zuzahlung 10% je Leistungstag, mindestens 5€, höchstens 10€
Heilmittel Zuzahlung 10% je Anwendungstag zzgl. 10€ je Verordnung
Krankengeld seit 01.07.2005 alleinige Finanz. durch die Mitglieder durch Sonderbeitragssatz von 0,5%
Krankenhausbehandlung Zuzahlung 10€ pro Tag für maximal 28 Kalendertage pro Kalenderjahr
Künstliche Befruchtung Kostenübernahme nur noch von bis zu drei Versuchen:
Krankenkasse muss vor der Behandlung einen Behandlungsplan genehmigen und trägt höchstens 50% der Kosten, die bei ihrem Versicherten anfallen.
Stationäre Rehabilitationsleistungen Zuzahlung 10€ pro Tag
Stationäre Vorsorgeleistung Zuzahlung 10€ pro Tag
Stationäre Vorsorgeleistungen für Mütter/Väter Zuzahlung 10€ pro Tag
Stationäre Rehabilitationsleistungen für Mütter/Väter Zuzahlung 10€ pro Tag
Sterbegeld gestrichen
Sterilisationen Kostenübernahme nur noch bei durch Krankheit erforderlichen Sterilisationen
Zahnersatz Seit 01.07.2005 alleinige Finanz. durch die Mitglieder durch Sonderbeitragsgesetz von 0,4%. Befundbezogene Festzuschüsse, die nicht auf die medizinisch notwendige Versorgung im Einzelfall abstellen, sondern auf die prothetischen Regelversorgungen bei bestimmten Befunden. Die Versicherten erhalten also unabhängig von der tatsächlichen Versorgung einen Festzuschuss, der sich auf den festgelegten Befund bezieht.
Zuzahlungen Zuzahlungen immer bis zu einer Belastungsgrenze von 2% des jährlichen Bruttoeinkommens.
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